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Information

Beschwerde- verfahren

Laatst bijgewerkt: 8 augustus 2026

Ich gebe mein Bestes, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu bieten. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie mit einer Behandlung, mit dem Ablauf einer Sache oder mit etwas anderem rund um unsere Zusammenarbeit nicht zufrieden sind. Behalten Sie das nicht für sich — lassen Sie es mich wissen. Eine Beschwerde, eine kritische Anmerkung oder ein Hinweis, dass etwas nicht gestimmt hat: All das ist willkommen. Oft können wir gemeinsam zu einer Lösung kommen. Sollte das nicht gelingen, gibt es unabhängige Stellen, an die Sie sich wenden können.

AQinesis fällt unter das niederländische Gesetz über Qualität, Beschwerden und Streitigkeiten im Gesundheitswesen (Wet kwaliteit, klachten en geschillen zorg, Wkkgz). Dieses Gesetz verpflichtet jeden Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu einem niedrigschwelligen Beschwerdeverfahren und zum Anschluss an eine unabhängige Schlichtungsstelle. Da ich sowohl als Akupunkteurin (Mitglied der Niederländischen Vereinigung für Akupunktur, Nederlandse Vereniging voor Acupunctuur, NVA) als auch als Übungstherapeutin (Mitglied der Vereinigung der Übungstherapeuten Cesar und Mensendieck, Vereniging van Oefentherapeuten Cesar en Mensendieck, VvOCM) tätig bin, verläuft die Beschwerdebearbeitung über zwei verschiedene Wege — je nachdem, welche Behandlung die Beschwerde betrifft.

Schritt 1 — Besprechen Sie Ihre Beschwerde zuerst mit mir

Der Wkkgz benennt den Leistungserbringer als erste Stelle, um ein Problem zu besprechen. Das bin ich. Vereinbaren Sie gerne einen gesonderten Termin für ein Gespräch, damit ausreichend Zeit bleibt, in Ruhe zuzuhören, Ihre Erfahrung zu verstehen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Häufig zeigt sich, dass ein Missverständnis oder eine Unklarheit bereits mit einem einzigen Gespräch ausgeräumt werden kann.

Sie erreichen mich unter 06 – 30 03 52 99 oder info@aqinesis.nl.

Nach dem Wkkgz bin ich verpflichtet, Ihre Beschwerde sorgfältig zu prüfen und innerhalb von sechs Wochen zu einer schriftlichen Beurteilung zu gelangen. Diese Frist kann bei berechtigtem Grund um höchstens vier Wochen verlängert werden; in diesem Fall informiere ich Sie rechtzeitig darüber.

Schritt 2 — Eine unabhängige Beschwerdebeauftragte einschalten

Kommen wir gemeinsam nicht weiter, oder fühlen Sie sich nicht wohl dabei, das Gespräch allein mit mir zu führen? Dann können Sie kostenlos eine unabhängige Beschwerdebeauftragte (klachtenfunctionaris) einschalten. Die Beschwerdebeauftragte ist unabhängig, ergreift für keine Seite Partei und behandelt alles, was Sie erzählen, vertraulich. Sie kann Ihnen helfen, Ihre Beschwerde zu formulieren, zwischen Ihnen und mir zu vermitteln und gemeinsam über eine für Sie annehmbare Lösung nachzudenken.

Für eine Beschwerde über eine Akupunktur-Behandlung

Über meine Mitgliedschaft in der Niederländischen Vereinigung für Akupunktur (NVA) haben Sie Zugang zur NVA-Beschwerdebeauftragten. Sie schalten die Beschwerdebeauftragte ein, indem Sie Kontakt mit dem NVA-Sekretariat aufnehmen; dieses bringt Sie anschließend mit der Beschwerdebeauftragten in Verbindung.

Kontakt: Nederlandse Vereniging voor Acupunctuur · acupunctuur.nl

Für eine Beschwerde über eine Übungstherapie-Behandlung

Über meine Mitgliedschaft in der Vereinigung der Übungstherapeuten Cesar und Mensendieck (VvOCM) bin ich an die Beschwerdestelle für Paramediziner (Klachtenloket Paramedici) angeschlossen. Diese Stelle regelt sowohl die unabhängige Beschwerdebeauftragte als auch die Schlichtungsstelle für paramedizinische Versorgung.

Kontakt: Klachtenloket Paramedici · klachtenloketparamedici.nl

Sind Sie sich nicht sicher, zu welchem Weg Ihre Beschwerde gehört? Nehmen Sie dann einfach Kontakt mit einer der beiden Stellen auf oder rufen Sie mich an — ich weise Ihnen gerne den richtigen Weg. Fällt Ihre Beschwerde in den Überschneidungsbereich beider Behandlungen, können Sie selbst wählen, welchen Weg Sie gehen.

Schritt 3 — Ihre Beschwerde der Schlichtungsstelle vorlegen

Sind Sie mit meiner schriftlichen Antwort nicht einverstanden, oder bleibt meine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist aus, dann können Sie Ihre Beschwerde als Streitfall einer anerkannten, unabhängigen Schlichtungsstelle vorlegen. Diese Stelle trifft eine verbindliche Entscheidung und kann Ihnen, sofern dafür Grund besteht, eine Entschädigung bis zu 25.000 € zusprechen.

Je nach Art der Beschwerde handelt es sich um:

  • Stichting Zorggeschil — für Beschwerden über Akupunktur-Behandlungen, über die NVA. zorggeschil.nl
  • Geschilleninstantie Paramedische Zorg (Schlichtungsstelle für paramedizinische Versorgung) — für Beschwerden über Übungstherapie-Behandlungen, über das Klachtenloket Paramedici.

Sie können einen Streitfall der Schlichtungsstelle erst dann vorlegen, wenn Schritt 1 und Schritt 2 durchlaufen sind.

Bei schwerwiegenden Beschwerden — Berufsgerichtsbarkeit und Aufsicht

Für schwerwiegende Beschwerden bestehen neben dem regulären Beschwerdeverfahren zwei zusätzliche Wege:

  • College van Toezicht NVA (Aufsichtskollegium der NVA) — das Berufsgericht der Niederländischen Vereinigung für Akupunktur. Hier werden berufsrechtlich relevante Beschwerden behandelt, etwa grenzüberschreitendes Verhalten, Verletzung der Privatsphäre oder schwerwiegendes Versagen in der Sorgfalt. Die Beschwerdebeauftragte kann Sie an dieses Kollegium verweisen, sofern dafür Grund besteht.
  • Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd (IGJ — Aufsicht für Gesundheitswesen und Jugend) — für sehr schwerwiegende Vorfälle, strukturelle Missstände oder Situationen, in denen die Sicherheit von Klientinnen und Klienten gefährdet ist. Sie können sich unmittelbar an die IGJ wenden über igj.nl.

Beschwerde über Ihre personenbezogenen Daten

Haben Sie eine Beschwerde, die sich speziell auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bezieht, können Sie diese zunächst bei mir melden (siehe die Datenschutzerklärung). Sie haben darüber hinaus jederzeit das Recht, eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) einzureichen: autoriteitpersoonsgegevens.nl.

Keine Kosten verbunden

Mit der Einreichung einer Beschwerde und der Vermittlung durch die Beschwerdebeauftragte sind für Sie keine Kosten verbunden. Für die Behandlung durch die Schlichtungsstelle gilt in der Regel ein geringer Betrag an Verfahrensgebühr (im Jahr 2026: rund 50 € für die Stichting Zorggeschil, rund 75 € für die Geschilleninstantie Paramedische Zorg); die aktuellen Beträge finden Sie auf den Websites der Stellen selbst.

Vertraulichkeit

Alles, was Sie mit mir oder mit der Beschwerdebeauftragten besprechen, wird vertraulich behandelt. Ich bin an die Schweigepflicht aus dem niederländischen Gesetz über den medizinischen Behandlungsvertrag (Wet op de geneeskundige behandelingsovereenkomst, Wgbo) und an die Berufsordnungen der NVA und der VvOCM gebunden. Auch die Beschwerdebeauftragte und die Schlichtungsstelle sind an strikte Vertraulichkeit gebunden.

Änderungen dieses Verfahrens

Dieses Beschwerdeverfahren kann sich ändern, wenn Gesetze und Vorschriften oder die Vereinbarungen mit den Berufsverbänden dazu Anlass geben. Die jeweils aktuelle Fassung steht stets auf dieser Seite, mit dem Datum der letzten Änderung am Anfang.

Diese deutsche Seite dient der Zugänglichkeit. Für die rechtliche Auslegung ist der niederländische Text maßgeblich.